Helfer*in – Hauswirtschaft (DKZ 83211–104)
|  In geselliger Atmosphäre bietet der Klönhof einen täglich frisch zubereiteten Mittagstisch, wöchentlichen Frühstücksbrunch sowie Kaffee und Kuchen aus eigener Herstellung an. Kleine Feste, Feiern und Aktionen zu verschiedenen Anlässen gehören ebenso zu unserem Programm, wie das Angebot von offenen Spiel- oder Kreativtreffs und Gesprächskreisen. Unser gemütlicher Gast- und Veranstaltungsraum wird auch von festen Gruppen, von Anwohner*innen und unseren Kooperationspartner*innen als Treffpunkt genutzt. Sowohl der gastronomische Bereich, als auch die Begleitung der Freizeitangebote werden von bras-Teilnehmer*innen unter fachlicher Anleitung geplant und organisiert. Hierzu zählen neben dem Zubereiten und Servieren von Mahlzeiten auch Einkaufstätigkeiten, Dekoration, Waschen, Bügeln und die Unterstützung bei der Durchführung von öffentlichen Angeboten wie Basteln, Singen, Gymnastik, Spiele, Gedächtnistraining und auch Ausflügen. Vermittelt werden unter anderem auch fachliche Fertigkeiten wie Hygienestandards, Arbeitssicherheit sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. | | Voraussetzungen - Frauen und Männer über 25 Jahre
- Wohnsitz in Bremen
- Bezug von Arbeitslosengeld II
- Zuweisung durch das Jobcenter Bremen
- Gesundheitsbelehrung
- Interesse am Umgang mit Menschen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterentwicklung
Beschäftigungsfelder - Kommunikation mit Gästen
- Küchenarbeiten
- Mitarbeit im Service
- Wäschepflege
- Planung und Auswertung von Veranstaltungen
Arbeitszeiten - 30 Wochenstunden,
geringere Stundenanzahl ist möglich Leistungen - zusätzlich zum Arbeitslosengeld II
werden eine Mehraufwandsentschädigung und die Kosten für das Stadtticket gezahlt - Berufskleidung wird gestellt
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Gefördert durch das Jobcenter Bremen, die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Bremen.  Eine Kooperation von bras e.V., vacances Mobiler Sozial- und Pflegedienst GmbH und der GEWOBA.
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